Rohre KEINE Verordnung

ACHTUNG: Diese Bräunungsröhren entsprechen NICHT der GESUNDHEITSVERORDNUNG 1002/2002. Diese Röhren werden als Verstärkung in Bräunungsgeräten verwendet, die aufgrund ihrer technischen Eigenschaften mit 0,3 Bräunungsröhren keine zufriedenstellende Bräune erreichen.

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich bei unserer Handelsabteilung über die Zweckmäßigkeit der Verwendung dieser Hochleistungsröhren erkundigen, damit die Grenze von 0,3 nicht überschritten wird.

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